Kundmachung gemäß § 77a Abs. 7 GewO 1994 über die Entscheidung der Genehmigung der Änderung der IPPC-Anlage Königshofer GmbH Ebergassing
Die Königshofer GmbH hat bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha um gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der im Standort 2435 Ebergassing, Franzenstahlstraße 25 bestehenden Betriebsanlage, durch die Zu- und Umbauten der bestehenden Betriebsanlage angesucht. Diese Anlage unterliegt der Anlage 3 (Kategorie 6.4b2) zur Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 („IPPC-Anlage“). 
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Letzte Änderung dieser Seite: 14.10.2025
                
