Wichtige Erledigungen vor der Geburt
Bereits vor der Geburt sind eine Reihe von Behördengängen und Erledigungen erforderlich:
- Meldung an den Dienstgeber (Kündigungsschutz, Mutterschutz)
 - Schutzfrist dauert 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
 - Anforderung des Mutter-Kind-Passes vom Frauenarzt bzw. praktischen Arzt
 - Beantragung des Wochengeldes, wird in der Schutzfrist gezahlt
 - Antrag wird an die zuständige Krankenkasse gestellt mit folgenden Unterlagen:
 - Bestätigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin
 - Arbeits- und Entgeltbestätigung auf einem Vordruck der Krankenkasse
 - Mutter-Kind-Pass
 
 
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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt
             Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen (F3) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13334
        
        
                
        
        
    Abteilung Familien und Generationen (F3) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13334
Letzte Änderung dieser Seite: 18.6.2024
                
