Der NÖ Monitoringausschuss
Der NÖ Monitoringausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Grundlage ist das NÖ Monitoringgesetz.
Der Ausschuss überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der NÖ Landeskompetenz.
Im Jahr 2006 hat die UNO festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben müssen wie alle anderen Menschen. Dieser Beschluss heißt UN-Behindertenrechts-Konvention. Österreich hat diese Konvention 2008 unterschrieben.
Grundsätze der UN-Behindertenrechts-Konvention:
- Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben
 - Jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben.
 - Jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden.
 - Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
 
Der NÖ Monitoring-Ausschuss:
Der NÖ Monitoring-Ausschuss achtet darauf, dass diese Konvention in Niederösterreich umgesetzt und eingehalten wird.
Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Gesetze und Verordnungen dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen. Darauf macht der NÖ Monitoring-Ausschuss die Landesregierung aufmerksam.
 - Bei neuen Gesetzen achtet der NÖ Monitoring- Ausschuss darauf, dass sie keine Nachteile für Menschen mit Behinderungen bringen.
 - Jedes Jahr berichtet der NÖ Monitoring- Ausschuss über seine Arbeit an die  Landesregierung von Niederösterreich.
 
Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat 14 Mitglieder:
- NÖ Gleichbehandlungs-Beauftragte als Vorsitzende
 - Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
 - Menschen aus Organisationen für Menschenrechte
 - Menschen aus Organisationen für Menschen mit Behinderungen
 - Menschen aus der Wissenschaft
 
weiterführende Links
- Gleichbehandlung / Frauenförderung
 - NÖ Antidiskriminierungsstelle
 - NÖ Monitoringausschuss
 - NÖ Gleichbehandlungsgesetz
 - NÖ Antidiskriminierungsgesetz
 - NÖ Monitoringgesetz
 
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Letzte Änderung dieser Seite: 4.9.2020
                
