Nationaler und internationaler Jugendaustausch - Förderung
Jugendorganisationen, die im NÖ Jugendrat vertreten sind, aber auch rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen können um Förderung eines Jugendaustausches ansuchen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Jugendaustausch gefördert werden:
- Besuch der Gastgruppen in NÖ mit Gegenbesuch im Ausland
 - mindestens 2 Nächtigungen in NÖ mit einem kulturellen Schwerpunkt
 - mindestens 10 ausländische/inländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer
 
Vertreterinnen und Vertreter einer NÖ Jugendorganisation oder einer rechtlich nicht organisierten Jugendgruppe suchen formlos (per E-Mail an jugendreferat@noel.gv.at) vor Projektstart um Förderung eines nationalen oder internationalen Jugendaustausches an und erhalten das Formblatt mit den Förderungsrichtlinien.
Die maximale Förderungshöhe beträgt € 11,-- pro Person und Tag, jedoch insgesamt höchstens € 1.100,-- bei Aufenthalt einer ausländischen Gruppe in Niederösterreich.
Ihr Kontakt zum Thema Jugendförderung
            Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264
        
        
                
        
        
    Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264
Letzte Änderung dieser Seite: 28.10.2025
                
