Schulpflicht in Österreich
                        
                                                            Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Jahre.
Die Schulpflicht kann an folgenden Schulen erfüllt werden:
- In den allgemein bildenden Pflichtschulen (Volksschule, Neue NÖ Mittelschule, Allgemeine Sonderschule und Polytechnische Schule)
 - In der AHS ab der 5. Schulstufe
 - In weiterführenden Schulen (Mittlere und Höhere Schulen, z. B. Handelsschule, HTL, HAK,...) ab der 9. Schulstufe
 
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
             Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13246
        
        
                
        
        
    Abteilung Schulen Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k4@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 20.5.2019
                
