Mobilitätszuschuss
Allgemeine Informationen
Zuschuss zum behinderungsbedingten Mehraufwand im Privatbereich für begünstigte Behinderte, die nicht im Erwerbsleben stehen und für die die nachstehenden Voraussetzungen zutreffen.
Voraussetzungen
- Österreichischer Staatsbürger oder Gleichstellung
 - Hauptwohnsitz in Niederösterreich
 - Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach dem NÖ Sozialhilfegesetzes 2000
 - Begünstigte behinderte Person im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
 - Rollstuhlfahrer oder Gleichstellung
 - Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
 - Es darf kein Erwerbseinkommen bezogen werden
 - Es darf kein Konnex zu einer beruflichen Tätigkeit gegeben sein (auch keine geringfügige Beschäftigung)
 - Es darf kein unbefristeter Pensionsbezug vorliegen
 
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
 - Gutachten über Art, Umfang und Ursache der Behinderung
 - aktueller Feststellungsbescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (Bundessozialamt)
 - Pensionsabschnitt oder Einkommensbestätigung
 
Rechtsgrundlagen
NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG) § 34
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Mobilitätszuschuss
            Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
        
        
                
        
        
    Abteilung Soziales Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2018
                
