Projekt "Klangwelle" im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes
Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen) 
Es wird festgestellt, dass das Projekt „Klangwelle“ bei projektgemäßer Umsetzung weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets „FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen“ (AT1220000) führen kann. 
Downloads
- Download: Stellungnahme der Amtssachverständigen (pdf, 0.4 MB)
 - Download: Parteiengehör (pdf, 0.2 MB)
 
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025
                
