Radiologie (Fachärzte, Röntgeninstitute)
Voraussetzungen
Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und der Betrieb von Röntgeneinrichtungen benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Antragsunterlagen für die Errichtung
- Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5212 (Rechengutachten mit Angabe über geplante Betriebsauslastung)
 - Aufstellungsplan
 - Grundrissplan mit umgebenden Räumlichkeiten
 - Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang
 
Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit
- Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden und Decke sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und bautechnisch keine Veränderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
 - Messgutachten gemäß Punkt 5 ÖNORM S 5214-1* (falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
 - CE-Konformitätserklärung bzw. CE-Zertifikat
 - Abnahmeprüfprotokolle (auch für Befundmonitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
 - Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
 
* Strahlenmessgutachten können bei akkreditierten Prüfanstalten beauftragt werden. Bitte um Rücksprache mit Ihrer zuständigen Stelle.
Hinweis
- erforderlichenfalls Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Errichtungsbewilligungsbescheids
 - gegebenenfalls Nachweis über die Behebung von Mängeln
 
Ihre Kontaktstelle des Landes
             Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
        
        
                
        
        
    Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Letzte Änderung dieser Seite: 12.8.2025
                
