Zahnmedizin
Voraussetzungen
Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen (Kleinbild- und Panoramaröntgen, Volumentomograph) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume/Ordinationen sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.
Antragsunterlagen
- Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
 - Messgutachten gemäß Punkt 5 ÖNORM S 5214-1* für Volumentomograph oder Fernröntgen (falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
 - Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung
 - Abnahmeprüfprotokolle (inkl. Monitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und der Röntgenröhre, Seriennummern)
 - Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau sowie Nutzung der angrenzenden Räume (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
 - Benennung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
 
* Messgutachten können bei akkreditierten Prüfanstalten beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.
Ihre Kontaktstelle des Landes
             Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
        
        
                
        
        
    Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Letzte Änderung dieser Seite: 12.8.2025
                
