Gebühren und Verrechnung
Folgende Kontrolltätigkeiten sind gebührenpflichtig
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
 - Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben
 - Hygienekontrollen in zugelassenen Betrieben (z.B.: Verarbeitungsbetriebe von Milch, Ei, Fisch und Fleisch, Wildbearbeitungsbetriebe, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser, Wildsammelstellen, tierische Fette, Sammler, Bearbeitungsbetriebe für Mägen, Blasen und Därme)
 
Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt entweder nach der LMSVG-Kontrollgebührenverordnung (Bundesgebühren) in
-       Schlachtbetrieben, die mehr als 1.000 GVE Haushuftiere oder 10.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr schlachten      
 - Zerlegebetrieben, die mehr als 250 Tonnen im Jahr Fleisch zerlegen
 - allen anderen zugelassenen Betrieben (Verarbeitungsbetriebe, Kühlhäuser, Be- und Verarbeiter von Milch, Eiern und Fischen)
 
oder nach der NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 (Landesgebühren) in
- Schlachtbetrieben, die weniger als 1.000 GVE Haushuftiere oder weniger als 10.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr schlachten
 - Zerlegebetrieben, die weniger als 250 Tonnen im Jahr Fleisch zerlegen
 - Wildbearbeitungsbetrieben
 - bei Direktvermarktern von Geflügel, Kaninchen, Wild
 
Näheres entnehmen Sie bitte dem Verrechnungserlass.
Beilagen zum Verrechnungserlass: Zeitaufzeichnung Bundesgebühren, Zeitaufzeichnung Landesgebühren, Untersuchungsschein
Andere Betriebskontrollen sind in der Regel nicht kostenpflichtig, aber zusätzliche amtlich erforderliche Kontrollen bei Verstößen werden vergebührt.
 
 
weiterführende Links
- LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - www.ris.bka.gv.at
 - NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 - www.ris.bka.gv.at
 - Verrechnung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
 
Downloads
- Download: Verrechnungserlass (doc, 0.1 MB)
 - Download: Zeitaufzeichnung Bundesgebühren (docx, 0.1 MB)
 - Download: Zeitaufzeichnung Landesgebühren (docx, 0.1 MB)
 - Download: Untersuchungsschein (docx, 0.1 MB)
 
Ihre Kontaktstelle des Landes
             Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
        
        
                
        
        
    Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Letzte Änderung dieser Seite: 27.11.2023
                
