Zulassung und Registrierung eines Lebensmittelbetriebes
Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der Behörde registriert oder zugelassen sein.
Es ist ratsam, mit dem zuständigen Lebensmittel-Aufsichtsorgan (Lebensmittelinspektor/-in bzw. Amtstierarzt/-ärztin) im Einzelfall abzuklären, ob Sie für Ihren Betrieb eine Registrierung oder Zulassung benötigen.
Eine Zulassung ist jedenfalls für folgende Betriebe (ausgenommen Einzelhandel) erforderlich:
- Schlachtbetrieb (ausgenommen kleiner landwirtschaftlicher Kaninchen-, oder Geflügelschlachtbetrieb)
 - Betrieb, der Fleisch bearbeitet und verarbeitet
 - Wildbearbeitungsbetrieb und Wildsammelstelle
 - Betrieb, der Milch, Eier und Fische bearbeitet und verarbeitet
 - Betrieb, der Sprossen erzeugt
 
Downloads
- Download: Zulassungsformular Fleisch (pdf, 0.3 MB)
 - Download: Zulassungsformular Milch (pdf, 0.3 MB)
 - Download: Zulassungsformular Fisch (pdf, 0.3 MB)
 - Download: Registrierungsformular LM (pdf, 0.2 MB)
 
Ihre Kontaktstelle des Landes
            Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
        
        
                
        
        
    Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
                
